16.05.2024 |
Die Initiative „100 Projekte raus aus Gas“ der Stadt Wien hat zum Ziel, „eine möglichst große Breite und Vielfalt an Alternativen zur Wärmeversorgung mit fossilen Energieträgern aufzuzeigen“. Auch die BBL ist – mit dem Zweigverein Kagran als Pilotanlage – Teil der Umweltinitiative. Hier finden Sie zahlreiche Links und weiterführende Informationen zum Thema Energie und Förderungen. In unserem Downloadbereich können Sie die Übersicht auch als PDF herunterladen.
Erkennen Sie schnell, ob und wie gut eine Dachfläche für Solarenergie geeignet ist.
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/themenstadtplan/solarpotenzial/
Diese Agentur bietet einen anbieterneutralen, unabhängigen Beratungsservice zu den Themen erneuerbare Energien und Energiegemeinschaften.
https://erneuerbare-energie.urbaninnovation.at/
Hier finden Sie strategische und fachliche Beratung in den Kompetenzfeldern Energie und Klima.
Der Wiener Wärmeplan 2040 stellt dar, wie die Gebäude-Versorgung gebietsweise im Jahr 2040 konkret aussehen könnte – ohne fossile Energieträger.
Hier bekommen Sie Energieberatungsprotokolle für die Bundesförderung „Raus aus Gas“. Die Beratung erfolgt telefonisch, virtuell oder vor Ort.
Telefon: +43 1 402 84 00
E-Mail: beratung@hauskunft-wien.at
https://www.hauskunft-wien.at/
Eine Orientierungshilfe, in der alle Anlagen veröffentlicht werden.
Förderung Wärmepumpe:
Als Förderungen bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen auf eine Wärmepumpe stehen (1) die Landesförderung Wien und (2) die Bundesförderung zur Verfügung. Diese sind kombinierbar.
Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen - Förderungsantrag (wien.gv.at)
§ 20 Förderung von Sanierungsmaßnahmen an und in Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
Reduzierung HWB 40 % (max. 25 %): 4000 €
Erreichung Niedrigenergie-Standard 1,45fach (max. 30 %): 8.000 €
Erreichung Niedrigenergie-Standard 1,3fach (max. 35 %): 12.000 €
(NEH Formel: 10*(1+3/lc)
Errichtung Zentralheizungsanlage oder Nachrüstung vorhandener gebäudetechnischer Systeme (max. 35 %) 8.000 €
Zuschlag:
Nutzung von Grundwasser, Geothermie oder Abwärme 4.000 €
Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
nicht rückzahlbarer Zuschuss (max. 75 %)
Luft/Wasser-Wärmepumpe 16.000 €
Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser- Wärmepumpe 23.000 €
Der Zuschlag für Umstieg auf ein durchgängiges Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem setzt ein durchgängiges System mit Flächenheizungen oder Flachheizkörpern voraus.
Mehr dazu finden Sie im Dokument Häufig gestellte Fragen.pdf (umweltfoerderung.at)
Der Solarbonus gilt nur für neu errichtete Solarthermie-Anlagen.
Förderfähige Kosten gibt es hier: Förderfähige Kosten Raus aus Öl und Gas.pdf (umweltfoerderung.at)
Im Infoblatt finden Sie weitere Information wie Zuschlagmöglichkeiten oder Fördervoraussetzungen.
Für einkommensschwache Haushalte gibt es die Möglichkeit, eine weitere Unterstützung im Rahmen des „Sauber Heizen für alle“-Programms zu erhalten.
Mehr Informationen unter: Sauber Heizen für Alle 2024 | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Die Bestätigung für die Bundesförderung „Raus aus Gas“, dass an Ihrer Adresse keine Fernwärme vorhanden ist, kann unter der E-Mail-Adresse waerme@wienenergie.at angefordert werden.
Förderung Photovoltaik:
Die Stadt Wien fördert die Errichtung von PV-Anlagen. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung vor verbindlicher Beauftragung/Bestellung durchgeführt werden muss.
Standardförderung:
Wiener PV-Förderung (wien.gv.at)
Neu installierte PV-Anlagen und Erweiterung bestehender PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb.
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag. Max. 30 % der förderfähigen Kosten.
Standardförderungssatz:
bis 100 kWp: 250 €/kWp
100 bis 500 kWp: 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp: 150 €/kWp
Förderungssatz für PV-Anlagen-Erweiterungen:150 €/kWp
Weitere Informationen und Antragstellung unter: Photovoltaik Wien | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Förderung Sanierungskonzept:
Um Sanierungen bestmöglich vorzubereiten, die Qualität von Sanierungen zu heben und die Entscheidungsfindung vorzubereiten, wird die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes gefördert.
nicht rückzahlbarer Zuschuss (max. 50 %)
Einfamilienhäuser/Kleingartenwohnhäuser: bis zu 1.000 €
Mehr Informationen und Antragstellung unter: Sanierungskonzept für Eigenheime - Förderungsantrag (wien.gv.at)
Auf der Qualitätsplattform Sanierungspartner finden Sie Unternehmen, die ein Sanierungskonzept erstellen.
Anzeige- und Genehmigungspflichten
Für die Bewilligung von Wasser- und erdreichgekoppelten Wärmepumpen-Anlagen kommt in erster Linie das Wasserrechtsgesetz 1959 zur Anwendung. Bei Luftwärmepumpen ist vor allem zu prüfen, ob eine Bewilligungspflicht laut der Bauordnung für Wien (BO) vorliegt, abhängig vor allem von technischen Kriterien (z.B. Schallemissionen) oder der Wirkung auf das Stadtbild.
Für alle Wärmepumpen ist unabhängig von der Wärmequelle laut Bauordnung für Wien zu klären, ob aufgrund des zum Einsatz gelangenden Kältemittels eine Genehmigung erforderlich ist. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen finden Sie in Tabelle 1 im Verfahrenshandbuch zu den Anzeige- und Genehmigungspflichten für Wärmepumpen.
Die Praxis zeigt, dass die meisten Anzeige- und Bewilligungsverfahren von den planenden und errichtenden Firmen in Vertretung eingereicht werden. Bei wasserrechtlichen Verfahren sind Antragsunterlagen von geeigneten Professionisten zu erstellen. Für künftige Betreiber:innen von Wärmepumpen-Anlagen empfiehlt es sich daher, möglichst rasch erfahrene anlagenerrichtende Unternehmen einzubeziehen, um eine maßgeschneiderte Projektplanung und -umsetzung sowie die professionelle Abwicklung der notwendigen Anzeige- und Bewilligungsverfahren zu gewährleisten.
Im Merkblatt Technische Anlagen Klima-, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen, etc. (wien.gv.at) hat die Baupolizei die wichtigsten Punkte für die Genehmigung von Wärmepumpen zusammengefasst.
Sollten Sie eine Baugenehmigung benötigen, können Sie das Bauansuchen online oder über ein Formular einbringen:
· Digitale Baueinreichung - Online-Antrag auf Baubewilligung (wien.gv.at)
· Allgemeine Baubewilligung von Bauten oder baulichen Anlagen - Antrag (wien.gv.at)